Kundenkartei, Bürobetrieb Wäschefabrik Winkel; Foto: Tim Schanetzky, 2004.

zurück zur Übersicht

Glossar der Kapitalismuskritik

Neoliberale Kritik am Kapitalismus der Nachkriegszeit

von Thorben Völkening

Die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung in Deutschland war nach dem Zweiten Weltkrieg stark umkämpft. Selbst in der CDU wurden planwirtschaftliche Ideen diskutiert. Mit der weitgehenden Abschaffung der Preiskontrollen und der Währungsreform von 1948 setzen sich allerdings diejenigen durch, die eine schnelle Rückkehr zur freien Marktökonomie befürworteten. Maßgeblich wurde dieser Schritt von neoliberalen Ökonomen beeinflusst. Dementsprechend ist es zunächst einmal überraschend, worum es in dem folgenden Beitrag geht: neoliberale Kritiker an der kapitalistischen Nachkriegsordnung. Sie traten in den fünfziger und sechziger Jahren in Erscheinung und kritisierten die Entwicklung der Wirtschaftsordnung in der jungen Bundesrepublik scharf, weil sich diese schon sehr bald stark von ihrer Idealvorstellung einer durch ungehinderten Wettbewerb geprägten Marktwirtschaft unterschied. Dabei ging es besonders um drei Charakteristika der bundesrepublikanischen Nachkriegsordnung; zunächst gilt es aber den Maßstab der Kritik, die neoliberale Idealvorstellung, zu rekonstruieren.

Der Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard; Wikimedia Commons/Bundesarchiv.

Neoliberalismus und Soziale Marktwirtschaft

Als neue Denkrichtung entstand der Neoliberalismus in der Zwischenkriegszeit. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der staatlich gesteuerten Kriegswirtschaft des ersten Weltkriegs, dem Aufkommen umfänglich gelenkter Planwirtschaften wie beispielsweise in der Sowjetunion und nicht zuletzt der Weltwirtschaftskrise seit 1929 gerieten die Vorstellungen des klassischen Liberalismus, der jegliche Einmischung des Staates in wirtschaftliche Angelegenheiten ablehnte, massiv unter Druck. Das Walter-Lippmann-Kolloquium im Jahr 1938 und die Gründung der Mont Pèlerin Society 1947 gelten sodann als Geburtsstunden einer neuen Strömung des Liberalismus, die zwar die liberale Marktwirtschaft nicht in Frage stellte, aber die Rolle des Staates neu bewertete. Grundsätzlich strebten Neoliberale eine Wirtschaftsordnung an, in der private Akteure in freiem Wettbewerb miteinander stehen. Vertragsfreiheit, Privateigentum und Handel sowie freie Preisgestaltung sollten nach Möglichkeit nicht durch den Staat eingeschränkt oder verzerrt werden. Anders als im klassischen Liberalismus, sollte der Staat jedoch eine ordnungsgebende Rolle einnehmen und den freien Wettbewerb garantieren. Damit verbunden wurde von neoliberalen Denkern wie Walter Eucken und Alexander Rüstow in den dreißiger Jahren die These eines starken Staates entwickelt, der unabhängig und widerstandsfähig gegenüber der Beeinflussung durch wirtschaftliche Interessengruppen sein sollte. Diese Unabhängigkeit sei entscheidend, damit der Staat die wirtschaftliche Regelordnung möglichst parteilos und konsequent durchsetzen kann.

Nach den anfänglichen Erfolgen der Neoliberalen bei der Gestaltung der Nachkriegsordnung in Deutschland, sahen diese sie jedoch schon Anfang der fünfziger Jahre wieder in Gefahr: Im neuen demokratisch-parlamentarischen System der Bundesrepublik hatten verschiedene Interessengruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft großen Einfluss. Da in der neoliberalen Konzeption der Staat jedoch als unabhängiger Regelgeber und Durchsetzer fungieren sollte, waren diese Einflüsse problematisch. Die neoliberale Kritik am westdeutschen Nachkriegskapitalismus konzentrierte sich besonders auf drei Aspekte. Erstens widersprachen diverse Subventionsprogramme der Regierungen der Vorstellung von einer Wettbewerbswirtschaft. Das galt für den Wohnungsbau ebenso wie für die Landwirtschaft oder die Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen. Zweitens sei die Durchsetzung einer gerechten wirtschaftlichen Regelordnung, bei der ein fairer Wettbewerb gewahrt bleibt, nicht konsequent genug erfolgt. Drittens schließlich stand der allmähliche Ausbau des Sozialstaates im Wiederspruch zu den Ideen der Neoliberalen. Alle drei Kritikpunkte stehen in Verbindung mit der Problematik des unabhängigen Staates und sollen im Folgenden genauer betrachtet werden.

Wettbewerbsverzerrende Subventionen

Einer der namhaftesten Kritiker war Ludwig Erhard selbst. Der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik kritisierte sowohl den Marshallplan, über den die Vereinigten Staaten von Amerika Mittel für den Wiederaufbau Europas bereitstellten, als auch das „Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft“. Es wurde maßgeblich auf Druck der amerikanischen Verbündeten im Januar 1952 beschlossen und zielte im Kontext des Korea Kriegs darauf, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Solche staatlichen Eingriffe seien nicht marktkonform und ständen deshalb im Gegensatz zu den neoliberalen Prinzipen, für die der Wirtschaftsminister mit seinem Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ einstehen wollte. Dass es Erhard, dem Wirtschaftsminister Adenauers, entgegen seinen eigenen Überzeugungen nicht gelang, sich mit Erfolg gegen diese Maßnahmen zu stellen, war für die Neoliberalen dann ein deutlicher Beleg dafür, in welcher Form die Aufrechterhaltung eines unabhängigen Staates durch Lobbyinteressen und außenpolitische Sachzwänge erschwert wurde. Im Laufe der fünfziger Jahre kamen dann weitere Beispiele hinzu: Weitreichende Investitionsprogramme für die Landwirtschaft oder den Wohnungsbau entsprachen nicht der investiven Enthaltsamkeit des neoliberalen Staates. Die gezielte Unterstützung der Unternehmen durch den Staat verzerre laut neoliberaler Kritik den marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Der Volkswirtschaftler Heinrich Niehaus kritisierte die Agrarsubventionen auf einer Tagung der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft im März 1956 mit scharfen Worten und skizzierte ihre schädlichen Folgen: „Diese Politik der Stützungspreise wirkt zwar produktionserhöhend, aber auch kostenerhöhend und auf der anderen Seite konsumbeschränkend“ (ASM 1956, S. 18).

Neoliberales Grundgesetz?

Im Juli 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gesetz legte Regeln für den marktwirtschaftlichen Wettbewerb fest und schuf Instrumente zur Einschränkung von Kartellbildungen. Erhard und seine Mitstreiter hatten große Hoffnungen an diesen Gesetzgebungsprozess geknüpft, sollte mit dem Gesetz doch der Staat in die Lage versetzt werden, im Sinne der Wettbewerbswahrung und für die Marktwirtschaft kraftvoll durchzugreifen. Die Verhandlungen über den Gesetzestext hatten allerdings schon 1949 begonnen, und der acht Jahre dauernde Gesetzgebungsprozess war ein Paradebeispiel dafür, wie mächtige Wirtschaftsverbände mit partikularen Interessen in der jungen Bundesrepublik ihren Einfluss auf die Ausgestaltung des Nachkriegskapitalismus in geltend machten. Weil der Gesetzesentwurf immer wieder auf Druck dieser Wirtschaftsverbände entschärft wurde, konnte hier von einer staatlich-unabhängigen Festlegung der Wettbewerbsregeln genauso wenig die Rede sein wie am Ende von einem scharfgestellten Kartellrecht. Die Neoliberalen kritisierten das Endergebnis sodann also scharf: Die zahlreichen Ausnahmen und Möglichkeiten für Sondergenehmigungen würden letztendlich dazu führen, dass weite Teile der Wirtschaft gar nicht oder nur sehr unzureichend erfasst würden, und somit eine ausreichende und gerechte Kontrolle und Regelung des Wettbewerbs nicht möglich sei. Hier wurde für sie nicht das ersehnte neoliberale Grundgesetz für einen starken, wettbewerbshütenden Staat verabschiedet.

Sozialstaatskritik

Der dritte zentrale Kritikpunkt der Vertreter des Neoliberalismus an der entstehenden bundesrepublikanischen Wirtschaftsordnung betraf den vermeintlich übermäßigen Ausbau der sozialstaatlichen Absicherung. Im Blick hatten die neoliberalen Kritiker dabei etwa das 1954 eingeführte Kindergeld in Höhe von 25 DM; die drei Jahre später, 1957, erfolgte umfassende Reform des Rentensystems – die sogenannte Dynamisierung der Rente durch ihre Kopplung an die allgemeine Einkommensentwicklung; oder das Bundessozialhilfegesetz, das der Bundestag 1961 verabschiedete. Nach Auffassung vieler deutscher Neoliberaler waren soziale Sicherungssysteme zwar in gewissem Maße notwendig, sollten jedoch nur auf die Abfederung akuter Notlagen beschränkt bleiben. Führten sie zur generellen Reduzierung sozialer Ungleichheit, zu „Umverteilung“, gefährdeten sie die mobilisierenden Kräfte des Wettbewerbs. Nur wegen dieser für die Neoliberalen schwerwiegenden Konsequenz war zu verstehen, in welcher polemischen Grundsätzlichkeit Kritiker wie Alexander Rüstow die steigenden Sozialausgaben in Frage stellten. „Wenn jemand die westdeutsche Wirtschaft in ihrer heutigen Verfassung sieht – zehn Jahre Aufstieg, Vollbeschäftigung, […] dann wird man niemanden davon überzeugen können, dass in dieser […] Wirtschaft die Zahl der Menschen, […] die auf Sozialhilfe angewiesen sind, so ungeheuer groß ist, dass zur Linderung ihrer Not nicht weniger als 33 Milliarden notwendig sind“ (ASM 1959, S. 19). Eine ähnliche Warnung sprach Heddy Neumeister in einem Vortrag zur Rentenreform aus: „Die sozialen Pflichten, die die Rentenversicherung seit ihrer Gründung übernommen hat, sind unabweisbar. Sie sollten aber auf die Gewährung einer Mindestrente beschränkt sein“ (ebd., S. 119).

Fazit

Die neoliberale Kritik an der kapitalistischen Nachkriegsordnung der Bundesrepublik konzentrierte sich auf drei zentrale Aspekte: Erstens kritisierten die Neoliberalen die staatlichen Subventionen der 1950er Jahre als wettbewerbsverzerrend, da diese bestimmten Sektoren Vorteile verschafften und den Marktmechanismus so aushebelten. Zweitens ging ihnen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 nicht weitgenug, um effektiv gegen Preisabsprachen und Wettbewerbseinschränkungen vorzugehen. Drittens lehnten die neoliberalen Kritiker den Ausbau des Sozialstaats ab, weil sie eine Schwächung der individuellen Eigenverantwortung und eine Gefährdung der marktwirtschaftlichen Dynamik befürchteten. Insgesamt sahen sie im bundesrepublikanischen Nachkriegskapitalismus eine starke Abweichung von ihrer Idealvorstellung einer durch einen gleichermaßen starken und enthaltsamen Staat aufrechterhaltenen Wettbewerbswirtschaft.

Literatur

Abelshauser, Werner (2004): Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945, München.

Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM, 1956): Agrarpolitik in der Sozialen Marktwirtschaft. Wortlaut der Vorträge und Diskussionen auf der fünften Arbeitstagung am 13. März 1956 in Bad Godesberg, Ludwigsburg.

Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM, 1959): Sinnvolle und sinnwidrige Sozialpolitik. Vorträge und Diskussionen der zwölften Arbeitstagung am 22. und 23. Januar 1959 in Bad Godesberg, Ludwigsburg.

Biebricher, Thomas (2021): Die politische Theorie des Neoliberalismus, Berlin.

Blum, Reinhard (1969): Soziale Marktwirtschaft. Wirtschaftspolitik zwischen Neoliberalismus und Ordoliberalismus, Tübingen.

Eucken, Walter (1965): Die Grundlagen der Nationalökonomie, Berlin, Heidelberg, New York.

Gerken, Lüder (2000): Walter Eucken und sein Werk. Rückblick auf den Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft, Tübingen.

Ptak, Ralf (2004): Vom Ordoliberalismus zur Sozialen Marktwirtschaft. Stationen des Neoliberalismus in Deutschland, Wiesbaden.

Schlecht, Otto (1990): Grundlagen und Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft, Tübingen.